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Satzungszweck (Statutory Purpose)

Der Satzungszweck ist der in der Satzung eines Vereins oder einer Stiftung verbindlich festgelegte Zweck. Er beschreibt, welche Ziele die Organisation verfolgt und mit welchen Tätigkeiten sie diese erreichen will. Bei gemeinnützigen Organisationen muss der Satzungszweck einem der in der Abgabenordnung anerkannten Zwecke entsprechen und ausschließlich sowie unmittelbar verfolgt werden.

Für NGOs ist der Satzungszweck der rechtliche Rahmen des Handelns: Spenden dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden, und das Finanzamt prüft die Mittelverwendung genau daran. Wer neue Projekte oder Einnahmequellen erschließen möchte, muss prüfen, ob diese vom Satzungszweck gedeckt sind – andernfalls droht der Verlust der Gemeinnützigkeit.

Quellen und Querverweise