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Gemeinnütziger Zweck (Charitable Purpose)
Ein gemeinnütziger Zweck (Charitable Purpose) ist ein Zweck, dessen Verfolgung nach dem Steuerrecht als förderungswürdig gilt und die Grundlage für die Gemeinnützigkeit bildet. In Deutschland zählt § 52 der Abgabenordnung einen abschließenden Katalog anerkannter Zwecke auf – etwa Förderung von Wissenschaft, Bildung, Kunst, Umweltschutz, Wohlfahrtswesen oder Entwicklungszusammenarbeit.
Nur wer einen dieser anerkannten Zwecke selbstlos, ausschließlich und unmittelbar verfolgt, kann als gemeinnützig anerkannt werden und darf Spendenbescheinigungen ausstellen. Für NGOs ist die genaue Zuordnung ihres Wirkens zu einem anerkannten Zweck deshalb rechtlich und finanziell entscheidend.