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Gemeinnützigkeit
Gemeinnützigkeit ist ein steuerrechtlicher Status nach § 52 der Abgabenordnung: Eine Organisation verfolgt selbstlos und ausschließlich Zwecke, die das Allgemeinwohl fördern – etwa Bildung, Umwelt, Soziales, Wissenschaft oder Menschenrechte.
Mit dem Status ist die Organisation weitgehend steuerbefreit und darf Zuwendungsbestätigungen ausstellen. Im Gegenzug bestehen Pflichten zur zweckgebundenen und zeitnahen Mittelverwendung sowie zur Transparenz. Der Katalog begünstigter Zwecke umfasst über 25 Punkte.