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Sanktionsprüfung (Sanctions Screening)
Sanktionsprüfung (Sanctions Screening) ist der systematische Abgleich von Namen – etwa von Spender:innen, Partnern oder Zahlungsempfängern – mit offiziellen Sanktions- und Terrorlisten, wie sie von der EU, den Vereinten Nationen oder nationalen Behörden geführt werden. Ziel ist sicherzustellen, dass keine Gelder an sanktionierte Personen oder Organisationen fließen.
Für gemeinnützige Organisationen, insbesondere solche mit internationaler Tätigkeit oder grenzüberschreitenden Zahlungen, ist die Sanktionsprüfung Teil der Compliance und der Geldwäscheprävention. Verstöße können erhebliche rechtliche Folgen haben, weshalb viele NGOs entsprechende Prüfschritte in ihre Prozesse und Software integrieren.