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Regelung zu Interessenkonflikten (Conflict of Interest Policy)
Eine Regelung zu Interessenkonflikten (Conflict of Interest Policy) legt fest, wie Vorstandsmitglieder, Leitung und Mitarbeitende mit Situationen umgehen, in denen persönliche Interessen mit denen der Organisation kollidieren könnten – etwa wenn ein Vorstandsmitglied gleichzeitig für einen Auftragnehmer tätig ist. Typisch sind Offenlegungspflichten und der Ausschluss von der jeweiligen Entscheidung.
Für NGOs ist eine solche Richtlinie ein zentraler Baustein guter Führung und Rechenschaft. Sie schützt vor tatsächlicher wie vermeintlicher Vetternwirtschaft, stärkt das Vertrauen von Spender:innen und Aufsichtsbehörden und macht deutlich, dass Entscheidungen dem Organisationszweck und nicht Einzelinteressen dienen.