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Ehrenamtspauschale
Die Ehrenamtspauschale ist ein steuerfreier Betrag, den gemeinnützige Organisationen an ehrenamtlich Engagierte zahlen dürfen – aktuell bis 840 Euro pro Person und Jahr (§ 3 Nr. 26a EStG).
Sie ist von der Übungsleiterpauschale (bis 3.000 Euro, für Tätigkeiten wie Ausbilden oder Pflegen) zu unterscheiden. Beide entlasten Engagierte steuerlich und erleichtern es Vereinen, Engagement anzuerkennen, ohne ein reguläres Arbeitsverhältnis zu begründen.